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Leihbedingungen

Die Bilder der Artothek können gegen Vorlage eines Lichtbildausweises ausgeliehen werden. Die entlehnende Person erkennt die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgeschriebenen Leihbedingungen durch Unterschreiben des Leihscheines an.

Preise pro Leihe (6 Monate) inklusive Versicherungsgebühr

Grafik:               € 14,00  (inkl. 13% Mwst.)
Gemälde klein:   € 28,00  (inkl. 13% Mwst.)
Gemälde:           € 56,00  (inkl. 13% Mwst.)

Leihfristen

Eine Leihe beträgt 6 Monate. Eine Verlängerung auf 1 Jahr ist möglich, wenn keine Reservierung für das Bild eingelangt ist bzw. das Bild für Ausstellungs- oder Restaurierungszwecke benötigt wird.

Transport

Der Transport der Kunstwerke muss mit einem geeigneten Fahrzeug erfolgen. Bei großformatigen Werken vermitteln wir gerne einen Kunsttransport. Die Kosten für den Transport sind vom Entlehner/von der Entlehnerin zu tragen.

Hinweise zum Umgang mit Bildern

Die Bilder dürfen nur in den Räumen der entleihenden Person aufbewahrt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Die entleihende Person ist verpflichtet, Bilder und sonstiges Zubehör sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigungen zu schützen. Die entleihende Person erkennt die Leihbedingungen durch Unterschreiben des Leihscheines an.

Wenn Sie sich für ein Bild entschieden haben und es mit nach Hause nehmen, gilt es einige wichtige Aspekte zu beachten:

  • Alle Gemälde und Grafiken müssen vor Schäden durch unsachgemäßes Angreifen, Hängen, Lagern, Verpacken und Transportieren bewahrt werden.
  • Für den Transport werden Gemälde in der KUNSTSAMMLUNG fachgerecht mit Luftpolsterfolie verpackt. Für Grafiken stehen spezielle Verpackungskartons zur Verfügung. Nur diese Verpackungen dürfen für den Transport verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass Bilder nicht mit einspurigen Fahrzeugen, am Autodach oder in einem offenen Anhänger transportiert werden dürfen. Beachten Sie im Zusammenhang mit dem Transport auch unsere Transportbestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Während sich das Bild bei Ihnen befindet, sollte das Verpackungsmaterial an einem trockenen und sauberen Ort aufbewahrt werden. Die Bilder müssen in der Originalverpackung zurückgegeben werden.
  • Um keine Fingerabdrücke an Zierrahmen oder Gemälderändern zu hinterlassen, ist das Anziehen der weißen Baumwollhandschuhe, die von der Artothek zur Verfügung gestellt werden, unbedingt notwendig.
  • Bitte tragen Sie das Gemälde nicht an der oberen Rahmenleiste, da sich diese durch das Eigengewicht des Bildes lösen kann, sondern an den beiden vertikalen Leisten, wobei die Bildvorderseite zu Ihnen zeigt. Die Bilder dürfen nicht aus dem Bilderrahmen genommen werden.
  • Haben Sie zu Hause einen Platz für Ihr Bild gefunden, beleuchten Sie es bitte nur indirekt und vermeiden Sie direktes Sonnenlicht sowie starkes Kunstlicht, um ein Ausbleichen der Werke zu verhindern. Weiters dürfen die Bilder aus konservatorischen Gründen nicht in stark verrauchten Räumen aufgehängt werden.
  • Schäden, die durch fahrlässiges Verhalten entstehen, sind nicht durch die Versicherung abgedeckt.
  • Die Restaurierung und Konservierung der Werke in der Artothek erfolgt durch fachkundige RestauratorInnen des Landes Oberösterreich.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leihvoraussetzungen, Benutzergruppen

Jede Person, die volljährig ist, den Hauptwohnsitz in Österreich hat und über einen gültigen Lichtbildausweis verfügt, kann das Angebot der KUNSTSAMMLUNG in Anspruch nehmen. Bei Minderjährigen müssen die Eltern bzw. die gesetzlichen Vertreter mit unterzeichnen und sich gleichzeitig schriftlich bereit erklären, alle aus dem Leihvertrag entstehenden Verpflichtungen des Entlehners/der Entlehnerin zu übernehmen. Auch juristische Personen mit Sitz in Österreich sind berechtigt, die Angebote der KUNSTSAMMLUNG des Landes Oberösterreich in Anspruch zu nehmen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Entlehnung von Leihgegenständen.

Leihfrist, Verlängerung, Vormerkung

Bei Erfüllung der Leihvoraussetzungen können gegen Entrichtung der jeweils aktuellen Leihgebühr Gemälde und Grafiken für eine maximale Dauer von 6 Monaten entlehnt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann die Leihfrist entsprechend verkürzt werden.

In der Leihgebühr ist eine Versicherungsprämie enthalten. Diese Versicherung umfasst nicht die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Entlehners/der Entlehnerin. Die Leihfrist kann vor Ablauf einmalig um weitere 6 Monate verlängert werden. Diese Verlängerung kann nur mit Zustimmung des Leihgebers erfolgen, wenn vor Ablauf der vereinbarten Leihfrist die entsprechende Gebühr entrichtet wird und keine Reservierung vorliegt. Ein Erwerb eines Leihgegenstandes ist ausgeschlossen. Während der aufrechten Leihfrist können maximal vier Leihgegenstände gleichzeitig pro Entlehner/Entlehnerin ausgeliehen werden.

Transportbestimmungen

Die Exponate werden in der KUNSTSAMMLUNG fachgerecht verpackt und müssen in der Originalverpackung zurückgegeben werden.

Das zum Transport benutzte Kraftfahrzeug muss gegen die Einsichtnahme von außen geschützt sein bzw. dürfen die Gegenstände von außen nicht sichtbar transportiert werden.

Es besteht kein Versicherungsschutz für Schäden infolge von Einbruchdiebstahl in das Kraftfahrzeug, Raub oder Diebstahl des ganzen Fahrzeuges, wenn Gegenstände im unbesetzten, unbeaufsichtigten Kraftfahrzeug zurückgelassen werden.

Die Beförderung ist nur in geeigneten Kraftahrzeugen mit geschlossenen, versperrtem Aufbau zulässig. Die Sendungen müssen sowohl während der Fahrt als auch während der Aufenthalte unter ständiger Bewachung gehalten werden.

Es besteht kein Versicherungsschutz für Schäden infolge von Transporten, die mit einspurigen Fahrzeugen durchgeführt werden.

Im Regelfall kann der Transport der Leihgegenstände unter Bedachtnahme auf die mit der Entlehnung verbundenen Sorgfaltspflichten durch den Entlehner/die Entlehnerin erfolgen.

Ein Kunsttransport kann bei besonders heiklen Leihgegenständen vom Leihgeber auch vorgeschrieben werden. Die Kosten für den Transport sind vom Entlehner/von der Entlehnerin zu tragen. 

Es besteht kein Versicherungsschutz für Schäden infolge von unsachgemäßen Transporten.

Behandlung der Leihgegenstände und Haftung

Der Entlehner/die Entlehnerin ist verpflichtet, die empfangenen Leihgegenstände von der Übernahme bis zur Rückgabe sorgfältig zu behandeln und sie vor Beschmutzung, Beschädigung, Schädlingsbefall und sonstigen Veränderungen zu bewahren. Der Entlehner/die Entlehnerin hat den schriftlichen Anordnungen der KUNSTSAMMLUNG des Landes Oberösterreich über den Umgang mit den Leihgegenständen folge zu leisten.

Die Leihgegenstände dürfen nur in den Räumen des Entlehners/der Entlehnerin aufgehängt werden, die über einen angemessenen Sicherheitsstandard (Verschließbarkeit, keine Nassräume, etc.) verfügen und dem Adressvermerk am Leihschein entsprechen.

Abweichende Aufhängeorte (wie etwa Büro, Nebenwohnsitz) müssen dem Leihgeber bekannt gegeben und am Leihschein vermerkt werden. Die Weitergabe der Leihgegenstände an Dritte ist unzulässig.

Verlust bzw. Veränderung der Leihgegenstände sowie Änderung des Hängeortes während der Leihfrist sind unverzüglich beim Leihgeber anzuzeigen.

Der Entlehner/die Entlehnerin ist im Schadensfall zum Schadenersatz verpflichtet, es sei denn, er/sie kann nachweisen, dass ihn/sie kein Verschulden trifft.

Leihgegenstände dürfen nicht - auch nicht zeitweise - aus den Rahmen entfernt sowie die vorhandenen Aufhängevorrichtungen nicht verändert werden.

Bei unsachgemäßer Behandlung der Kunstwerke behält sich die KUNSTSAMMLUNG das Recht vor, die Kunstwerke sofort zurück zu fordern. In diesem Fall werden keine Kosten rückerstattet.

Leihgebühren

Für die Entlehnung von Kunstgegenständen der KUNSTSAMMLUNG des Landes Oberösterreich werden Gebühren erhoben. Die jeweils aktuellen Gebühren liegen als Preisliste in der KUNSTSAMMLUNG des Landes Oberösterreich auf und sind unter www.diekunstsammlung.at abrufbar. Die gesamte Leihgebühr ist mit Unterzeichnung des Leihvertrages zu entrichten.

Im Fall der Rückgabe des Leihgegenstandes vor Ablauf der Leihfrist ist die Rückerstattung der Leihgebühr ausgeschlossen.

Rückgabe, Säumnisgebühr, Einziehung

Werden die jeweiligen Leihgegenstände nicht bis zum vereinbarten Rückgabedatum zurückgegeben, so ist eine Säumnisgebühr ab dem 1. Tag der Fristüberziehung (in der Höhe von € 5,00 pro angefangener Woche) zu entrichten. Bildverlängerungen sind bei einer Überziehung der Leihfrist länger als 7 Tage nicht mehr möglich. Werden Leihgegenstände trotz schriftlicher Mahnung innerhalb festzusetzender Frist nicht zurückgegeben, so werden die ausstehenden Leihgegenstände und Säumnisgelder gerichtlich einbringlich gemacht.

Herstellung von Fotos und Fotokopien

Die Herstellung von Fotos und Fotokopien, insbesondere zur Vervielfältigung und Verbreitung der Leihgegenstände stellt eine Rechtsverletzung dar und ist nicht gestattet.

Schlussbestimmungen

Benutzer/Benutzerinnen, die gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, können ganz oder teilweise von den Angeboten der KUNSTSAMMLUNG des Landes Oberösterreich ausgeschlossen werden.

Kontakt:

Die KUNSTSAMMLUNG
des Landes Oberösterreich

Ursulinenhof, 2. Stock
Landstraße 31, 4020 Linz

Tel. 0732/7720 16395
diekunstsammlung.k.post@ooe.gv.at

Öffnungszeiten:
Dienstag-Freitag 14-18 Uhr
Feiertage geschlossen
Eintritt frei