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Werkankäufe des Landes Oberösterreich

Das Land Oberösterreich kauft zur Förderung künstlerischen Schaffens Werke zeitgenössischer Kunstschaffender.

Der Ankauf erfolgt über die Abteilung Kultur der Direktion Kultur und Gesellschaft. 

Über die Ankäufe entscheidet eine Fachjury. Die angekauften Werke werden Teil der KUNSTSAMMLUNG des Landes Oberösterreich.

 

Voraussetzungen

Oberösterreich-Bezug, u.a. mittels Hauptwohnsitz in Oberösterreich oder thematischer Bezug zum Land Oberösterreich.

Bedingung für einen Ankauf ist zudem, dass der letzte Ankauf durch das Land Oberösterreich mindestens vier Jahre zurück liegen muss.

 

Abwicklung/Antragstellung

Bewerbungen von Kunstschaffenden für einen Kunstankauf können mittels formlosem Schreiben erfolgen, das zu richten ist an:

Amt der Oö. Landesregierung

Direktion Kultur und Gesellschaft/Abteilung Kultur

Promenade 37

A-4020 Linz

E-Mail: k.post@ooe.gv.at

 

Der Bewerbung sind beizufügen:

künstlerischer Lebenslauf

Übersicht über aktuelle Werke samt Titel, Entstehungsjahr, Technik und Preis

 

Bewerbungen für das Jahr 2024 können bis 31.05.2024 eingereicht werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Kontaktadresse für Bewerbungen

Direktion Kultur und Gesellschaft
Abteilung Kultur
Promenade 37
A-4020 Linz
E-Mailk.post@ooe.gv.at