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Werkankäufe des Landes Oberösterreich

Förderung des künstlerischen Schaffens durch den Ankauf von Werken zeitgenössischer Kunstschaffender.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Oberösterreich-Bezug mittels Hauptwohnsitz in Oberösterreich, in Oberösterreich geboren oder thematischer Bezug zum Land Oberösterreich. Bedingung für einen Ankauf ist zudem, dass der Antrag für den Ankauf durch das Land Oberösterreich nur alle vier Kalenderjahre gestellt werden kann.
Bewerbungen von Studierenden sind ausgeschlossen.

Abwicklung / Antragstellung

Einreichung bis spätestens 15. April des Ankaufsjahres mittels Online Antrag
Folgende Unterlagen sind beizufügen:
- künstlerischer Lebenslauf 
- eine Aufstellung der angebotenen Werke samt Titel, Entstehungsjahr, Technik und Preis
  (brutto inkl. Mehrwertsteuer 13%, Anlieferung frei Haus - dieKUNSTSAMMLUNG, Landstraße 31/2. Stock,
  4020 Linz)
- Meldezettel falls Hauptwohnsitz in Oberösterreich
- Geburtsurkunde falls Hauptwohnsitz nicht in Oberösterreich
- Thematischer Bezug zu Oberösterreich (falls nicht Hauptwohnsitz und nicht geboren in Oberösterreich)
- Angabe der Kontaktdresse (falls nicht Hauptwohnsitz)

Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet werden können. 

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Rückfragen richten Sie an

Direktion Kultur und Gesellschaft
Abteilung Kultur
Promenade 37
A-4020 Linz
E-Mailk.post@ooe.gv.at

Telefon (+43 732) 77 20-156 87